Die Beschwerdeführerin habe es im Übrigen selbst versäumt, an wichtigen Untersuchungshandlungen teilzunehmen. Die Einzelfirma habe nie Personal beschäftigt und der Zugriff auf E-Mails sei ausschliesslich passwortgeschützt möglich gewesen. Weitere technische Ermittlungen hätten keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht. Die Beschuldigte erinnert weiter daran, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits sämtliche Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet hätten, ohne dass sich die Vorwürfe bestätigt hätten. Die Beschuldigte sei sogar festgenommen worden.