8 6.3 Die Beschuldigte betont, sie habe der Beschwerdeführerin nach Gründung ihrer Einzelfirma weiterhin ausgeholfen und zu 50% für diese gearbeitet, um laufende Mandate ordnungsgemäss weiterzuführen. Parallel habe sie ihre eigene Firma aufgebaut, weshalb im Vertrag lediglich ein Abwerbe-, jedoch kein Konkurrenzverbot vorgesehen gewesen sei.