Mit Verfügung vom 7. Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 27. Januar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgenden Antrag: Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 7. Januar 2025 in der Strafsache O 21 13052 sei aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Verfahren weiterzuführen, namentlich in Bezug auf die Tatbestände der Verletzung des Fabrikati-