Ausserdem hat der Beschuldigte ausgesagt, er habe mit einer Fussleiste gegen das Bein des Opfers geschlagen (vgl. EV vom 14. März 2025, Z. 73 f.), wobei gestützt auf das rechtsmedizinische Gutachten vom 31. März 2025 unwahrscheinlich scheint, dass eine Fussleiste die beim Opfer festgestellten Verletzungen verursacht haben kann. Mit Blick auf das bisherige Aussageverhalten des Beschuldigten geht das kantonale Zwangsmassnahmengericht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass es für das erstinstanzlicher Gericht notwendig sein wird, sich einen eigenen Eindruck von den Aussagen der Beschuldigten und des Opfers zu machen, ohne dass diese