Der Beschuldigte hat bisher versucht, seinen eigenen Tatbeitrag herunterzuspielen. So hat er beispielsweise versucht, glauben zu machen, er sei zufälligerweise auf das Opfer getroffen (vgl. dazu Ziffer 13 hiervor). Ausserdem hat der Beschuldigte ausgesagt, er habe mit einer Fussleiste gegen das Bein des Opfers geschlagen (vgl. EV vom 14. März 2025, Z. 73 f.), wobei gestützt auf das rechtsmedizinische Gutachten vom 31. März 2025 unwahrscheinlich scheint, dass eine Fussleiste die beim Opfer festgestellten Verletzungen verursacht haben kann.