Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 6. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 22. Juli 2025 sei aufzuheben und A.________ sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. - unter Kosten und Entschädigungsfolgen -