2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die andere Hälfte, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird festgestellt, dass die amtliche Verteidigung auch für das Beschwerdeverfahren gilt. 4. Die amtliche Entschädigung des Verteidigers für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Der Beschuldigte hat diese dem Kanton Bern zur Hälfte zurückzubezahlen.