Da der Beschwerdeführer die Aufhebung einer Verfügung beantragte, die die erkennungsdienstliche Behandlung sowie die Erstellung eines DNA- Profils umfasste, und er nur hinsichtlich letzterem durchdrang, rechtfertigt es sich, ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, im Umfang der Hälfte, ausmachend CHF 600.00, aufzuerlegen. Die andere Hälfte, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 7.2 Die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt B.________ gilt auch für das gesamte Beschwerdeverfahren. Die Entschädigung des amtlichen