Mit Verfügung vom 12. August 2025 gab sie bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten eingereicht hatte und bot der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme, welche am 2. September 2025 eingereicht wurde. Am 12. September 2025 reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein.