Jedenfalls weisen diese Umstände sowie die Verurteilung im Jahr 2023 und die aktuellen teilweise eingestandenen Vorwürfe daraufhin, dass der Beschwerdeführer Geld mit Drogenhandel verdient und offenbar diesbezüglich auch über (Ausland)Beziehungen verfügt, welche ihm bei einer Flucht behilflich sein könnten. Seine Aussage, wonach er leider mit Ausnahme seiner Rente und den Ergänzungsleistungen keine Einnahmequellen habe, ansonsten er nicht hier (bei der Staatsanwaltschaft) sitzen würde (Protokoll Hafteröffnung vom 29. Juli