Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher bekannten Tatbeteiligten parteiƶffentlich einvernommen wurden und keine weiteren parteiƶffentlichen Einvernahmen geplant sind. Da die Beteiligten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, verzichtet die Staatsanwaltschaft derzeit auch auf das Ansetzen von Konfrontationseinvernahmen.