4.3 Der Beschwerdeführer weist aber zu Recht daraufhin, dass das Verfahren weit fortgeschritten ist. Die von der Staatsanwaltschaft in ihrem Haftverlängerungsantrag vom 10. Juli 2025 (KZM 25 1493) geplanten Ermittlungshandlungen (Abwarten des Schlussrapports sowie die Schlusseinvernahme und Ausarbeitung Anklageschrift) bestätigen das und sprechen dagegen, dass in Kürze mit weiteren Ermittlungsergebnissen gerechnet wird. Zwar wird nach wie vor (auch) noch die Identifikation von Mittätern, Abnehmern und Lieferanten sowie die Befragung derselben erwähnt.