Mit Entscheiden vom 11. Oktober 2024 (KZM 24 2114), 22. April 2025 (KZM 25 830) und 23. Juli 2025 (KZM 25 1493) verlängerte es die Untersuchungshaft zunächst um sechs und in der Folge je um drei Monate, d.h. insgesamt bis am 16. Oktober 2025. Am 31. Juli 2025 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die dritte Verlängerung der Untersuchungshaft ein. Er beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 23. Juli 2025 sei aufzuheben.