1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 21. Juli 2024 Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten an (KZM 24 1523). Mit Entscheiden vom 11. Oktober 2024 (KZM 24 2114), 22. April 2025 (KZM 25 830) und 23. Juli 2025 (KZM 25 1493) verlängerte es die Untersuchungshaft zunächst um sechs und in der Folge je um drei Monate, d.h. insgesamt bis am 16. Oktober 2025.