Entgegen dem Beschwerdeführer kann auch nicht gesagt werden, dass seine Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt prima facie glaubhafter erscheinen als diejenigen von D.________. Wie das Zwangsmassnahmengericht festgehalten hat, sind zur Verifizierung der Aussagen des Beschwerdeführers weitere ihm teilweise nahestehende Zeugen (Freundin, K.________ und L.________ zu befragen (vgl. E. 7.2 hiernach). Folglich besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer versuchen könnte, die potentiellen Belastungszeugen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.