Das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wurde erst kürzlich eröffnet. Die Ausgangslage hat sich mit dem nun auch gegen ihn bestehenden Tatverdacht und angesichts der ihm nun drohenden Sanktion grundlegend verändert. Demnach dürfte er nunmehr ein grosses Interesse daran haben, auf die Ermittlungen gegen ihn Einfluss zu nehmen. Gemäss Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sind immer noch diverse Einvernahmen involvierter Personen (F.________, E.________ und G.________) ausstehend.