Auch hinsichtlich des von ihm erwähnten Arbeitskollegen als Entlastungszeugen ist eine mögliche Einwirkung des Beschuldigten anzunehmen, da dieser als Angestellter in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stand und sich ihm daher verpflichtet fühlen könnte. Seine Partnerin wie auch der bezeichnete Kollege K.________ stehen in einer persönlichen Beziehung zum Beschuldigten und könnten dadurch ebenfalls durch ihn beeinflusst werden.