Darüber hinaus hätten diese ihm angeboten, für sie zu arbeiten bzw. «Sachen» für sie zu erledigen, um seine Schulden abzubezahlen (vgl. Hafteinvernahme des Beschwerdeführers vom 23. Juli 2025, Z. 176 ff. und Z. 221 f.). So hätten sie von ihm verlangt, dass er mit dem Auto von Deutschland oder Italien in die Schweiz fahre und Ausländer bei ihm aufnehmen solle, was er beides aber nicht getan habe (vgl. Hafteinvernahme vom 23. Juli 2025, Z. 221 ff. und Z. 229 ff.).