Das Zwangsmassnahmengericht begründet den dringenden Tatverdacht im angefochtenen Entscheid vom 25. Juli 2025 wie folgt: Den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Beteiligung des Beschuldigten an einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist zu folgen. Unbestritten ist, dass die Fingerabdrücke des Beschuldigten am 16.06.2023 auf dem Verpackungsmaterial gefunden wurden, in welchem ein Kilogramm abgepacktes Kokain enthalten war (polizeiliche Einvernahme, S. 5, Z. 170 ff.; staatsanwaltschaftliche Einvernahme, S. 4, Z. 106 ff.).