haben ergeben, dass F.________ und dessen Ehefrau G.________ vom Ausland her einen Drogenhandel betrieben und die Einfuhr von Kokain in die Schweiz organisierten. In O.________ wurde ein Drogenbunker eingerichtet, welcher von einer Person verwaltet worden war. Die Verteilung bzw. Veräusserung des Kokains wurde durch weitere wechselnde Personen vorgenommen. Das Geld aus dem Drogenhandel wurde durch D.________ eingetrieben bzw. abgeholt und an seinem Domizil gezählt, verpackt, fotografiert und in der Folge durch weitere unbekannt gebliebene Personen ins Ausland verbracht.