4. Zum Sachverhalt geht aus dem Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft vom 24. Juli 2024 zusammengefasst hervor, dass anlässlich einer polizeilichen Intervention vom 21. Juni 2023 im Fahrzeug von D.________ eine Menge von 400 Gramm Kokaingemisch sichergestellt werden konnte. Die in der Folge getätigten Ermittlungen gegen D.________ und seine Lebensgefährtin E.________ haben ergeben, dass F.________ und dessen Ehefrau G.________ vom Ausland her einen Drogenhandel betrieben und die Einfuhr von Kokain in die Schweiz organisierten.