2. Auf die Anordnung der Untersuchungshaft über Herrn A.________, geb. A.________1996 sei zu verzichten und Herr A.________, sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 3. Eventualiter sei die Untersuchungshaft für die Dauer von maximal zwei Wochen (14 Tagen), d.h. bis zum 6. August 2025 anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.