Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 30. Juli 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und reichte diverse Beilagen ein. Er beantragte Folgendes: 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 25. Juli 2025 (ARR 25 108) über die Anordnung der Untersuchungshaft über Herrn A.________, geb. A.________1996 sei aufzuheben.