1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) und Geldwäscherei. Mit mündlich eröffnetem Entscheid vom 25. Juli 2025 (ARR 25 108) ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von 20 Tagen an, d.h. bis am 11. August 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___