3. Die Entschädigung der Beschuldigten wird auf CHF 1'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet. 4. Weitergehend wird keine Entschädigung gesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin E.________ (mit den Akten – per Einschreiben)