Das Zivilgericht stellt den Sachverhalt aus einer anderen Perspektive als die Strafverfolgungsbehörden fest, nämlich im Hinblick auf ein prospektives Urteil. Weiter ist die im Strafverfahren interessierende Frage, ob der Vorwurf wahr ist, nur ein Zwischenschritt, weshalb dieser möglicherweise weniger eingehend geprüft wird. Da das Zivilgericht im Wesentlichen andere Fragen zu beantworten hat, überschneiden sich die Beweisthemen der beiden Verfahren nur teilweise. Dies gilt auch für den Vorwurf des Entzugs von Minderjährigen.