In diesem Zusammenhang soll auch die elterliche Sorge der Kinder neu geregelt werden. Das Zivilgericht wird sich in diesem Zusammenhang mit dem Vorwurf der physischen und psychischen Gewalt des Beschwerdeführers gegenüber den Kindern beschäftigen müssen, auf dem wiederum der Vorwurf der Verleumdung fusst. Trotzdem ist von diesem Verfahren weder ein entscheidender Einfluss auf das Ergebnis noch eine erhebliche Erleichterung der Beweiswürdigung zu erwarten. Das Zivilgericht stellt den Sachverhalt aus einer anderen Perspektive als die Strafverfolgungsbehörden fest, nämlich im Hinblick auf ein prospektives Urteil.