Einen Entzug von Minderjährigen (Art. 220 StGB) erblickt der Beschwerdeführer gemäss dieser Einvernahme darin, dass die Beschuldigte dem Beschwerdeführer seit August 2023 den Zugang zu den gemeinsamen Kindern verwehre (Z. 119 ff.). Diese beiden Vorwürfe werden von der Staatsanwaltschaft unter der Verfahrensnummer O 24 3978 geführt. Die angefochtene Verfügung mit derselben Verfahrensnummer führt im Rubrum unter Sachverhalt denn auch «Verleumdung, Entziehens von Minderjährigen in der Zeit vom 01.02.2023 bis 06.09.2024 in D.___