3. 3.1 Gemäss Einvernahme des Beschwerdeführers vom 24. November 2023 richtet sich der Vorwurf der Verleumdung (Art. 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]) darauf, dass die Beschuldigte gegenüber Sozialdienst, KESB und weiteren Personen geäussert haben soll, dass der Beschwerdeführer die gemeinsamen Kinder schlage, erniedrige und beschimpfe (Z. 87 ff.). Weiter soll sie gegenüber den Kindern und ihrem Partner geäussert haben, dass der Beschwerdeführer ihr das Schambein gebrochen habe (Z. 259 f.). Einen Entzug von Minderjährigen (Art.