1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) sistierte mit Verfügung vom 15. Januar 2025 das Strafverfahren wegen Verleumdung und Entziehens von Minderjährigen gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte). Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 26. Januar 2025 Beschwerde und beantragte die Fortsetzung des Strafverfahrens. Die Verfahrensleitung gab mit Verfügung vom 3. Februar 2025 Kenntnis davon, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten O 24 3978 eingereicht hatte und setzte dem Beschwerdeführer Frist zur Leistung einer Sicherheit, welche fristgerecht einging.