6. Rechtsanwalt H.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 447.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten 5 entfällt. 7. Rechtsanwältin J.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 357.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten 6 entfällt. 8. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.