3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt L.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Die Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt. 4. Rechtsanwalt B.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 546.45 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten 1 entfällt. 5. Rechtsanwalt E.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 289.25 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten 3 entfällt.