Was die Entschädigungen der übrigen anwaltlich vertretenen Beschuldigten bzw. deren Rechtsvertretungen für das Beschwerdeverfahren anbelangt, ist zunächst festzustellen, dass die amtliche Verteidigung grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren gilt. Vorliegend wurden die Mandate der amtlichen Verteidigungen des Beschuldigten 1 durch Rechtsanwalt B.________, des Beschuldigten 3 durch Rechtsanwalt E.________, des Beschuldigten 5 durch Rechtsanwalt H.________ und des Beschuldigten 6 durch Rechtsanwältin J.________ indes mit sofortiger Wirkung widerrufen (Ziff. 4 des Dispositivs der Verfügung vom 21. Juli 2025).