4.3.3 Das Bundesgericht hat die Frage, ob bei Vorliegen der in Art. 352 Abs. 1 StPO genannten Voraussetzungen zwingend ein Strafbefehlsverfahren einzuleiten ist, mit der Folge, dass bisher gemeinsam geführte Verfahren getrennt werden müssten, bislang offengelassen (siehe dazu die Urteile des Bundesgerichts 6B_1025/2014 vom 9. Februar 2015 E. 2.3.2, 6B_523/2014 vom 15. Dezember 2014 E. 5.5 und 6B_367/2012 vom 21. Dezember 2012 E. 3.2 und 3.5; vgl. ferner die Beschlüsse des