Ausserhalb des Zelts soll es kurze Zeit später erneut zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Laut Anzeigerapport soll sich der Beschuldigte 1 im Rahmen der ersten tätlichen Auseinandersetzung einen Nasenbeinbruch zugezogen haben. Bei der zweiten tätlichen Auseinandersetzung soll er einen Backenzahn verloren und sich einen zweifachen Kieferbruch (Unterkiefer beidseitig) sowie eine «Malle-Verletzung» des rechten Kleinfingers zugezogen haben (siehe dazu auch das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern [nachfolgend: IRM] betreffend den Beschuldigten 1 vom 8. November 2021).