Mit Verfügung vom 21. Juli 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Untersuchung gegen die Beschuldigten 1 bis 6 als vollständig erachte. Während sie bezüglich des Beschuldigten 2 die Einstellung des Strafverfahrens in Aussicht stellte, gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie beabsichtige, gegen die Beschuldigten 1, 3, 4, 5 und 6 einen Strafbefehl zu erlassen (Ziff. 3 und 6 des Dispositivs). Gleichzeitig wurden die Mandate der amtlichen Verteidigungen des Beschuldigten 1 durch Rechtsanwalt B.________, des Beschuldigten 3 durch Rechtsanwalt E.________, des Beschuldigten 5 durch Rechtsanwalt H.___