Nach Durchführung der wesentlichen Untersuchungen wurde das Strafverfahren gegen N.________ mit Verfügung vom 3. November 2022 vom Hauptverfahren (BJS 21 19932) wieder abgetrennt und zur weiteren Bearbeitung an die Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) weitergeleitet. Am 8. November 2022 stellte die Jugendanwaltschaft das Strafverfahren (SL-21-0699) gegen N.________ ein. 1.3 Mit Verfügung vom 21. Juli 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Untersuchung gegen die Beschuldigten 1 bis 6 als vollständig erachte.