zusammen: die Beschuldigten) ein Strafverfahren (BJS 21 19932) wegen Raufhandels (etc.), begangen am 25. September 2021 am Oktoberfest in M.________. Gegen den Beschuldigten 7 wird betreffend denselben Vorfall zusätzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt. 1.2 Mit Verfügung vom 1. Oktober 2021 wurde das im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall gegen N.________ geführte Jugendstrafverfahren SL-21-0699 mit dem Verfahren BJS 21 19932 vereinigt. Nach Durchführung der wesentlichen Untersuchungen wurde das Strafverfahren gegen N._____