an ihrer Verteidigerin gewesen, sich darüber kundig zu machen, ob ihr erst einen Arbeitstag vor der Verhandlung (Freitagnachmittag, 11. Juli 2025, 13:30 Uhr) und somit sehr kurzfristig vorab per Fax versandtes Verschiebungsgesuch (rechtzeitig) beim Gericht eingegangen ist und die Verhandlung abgesetzt bzw. sie davon dispensiert wird. Solange seitens des Regionalgerichts keine Reaktion vorlag, bestand kein Anlass, davon auszugehen, dass die Verhandlung abgesetzt oder die Beschwerdeführerin 1 von der Erscheinungspflicht dispensiert wird.