Die Terminumfrage zwecks Vorverschiebung des Verhandlungstermins fand am 22. Mai 2025 statt und damit letztlich sieben Wochen vor dem neuen Verhandlungstermin (14. Juli 2025). Damit verblieb zwar nicht viel, aber ausreichend Zeit für die Bestellung einer neuen Verteidigung oder die Organisation und Einführung einer Stellvertretung für die am Termin abwesende Verteidigung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_594/2025 vom 4. August 2025 E. 3.2 [der Umstand, dass in jenem Verfahren noch rund drei Monate bis zum fraglichen Termin zur Verfügung standen, ändert für den hier interessierenden Fall – angesichts der leicht überschauba-