Es kann insoweit auf dessen Ausführungen (E. 5.1 hiervor) verwiesen werden. Was die Beschwerdeführenden dagegen vorbringen, verfängt nicht. 5.3.1 Zunächst ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer 2 mit seinem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des angefochtenen Entscheids nicht gehört werden kann. Fehlerhafte Entscheide sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel bloss anfechtbar.