3. Ebenso reichte die Beschuldigte 2 [Anmerkung der Kammer: Beschwerdeführerin 1] mit Eingabe vom 11.07.2025 (Posteingang: 14.07.2025) ein Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung vom 14.07.2025 ein. Aufgrund des Zeitpunkts der Gesuchseinreichung (Eingang am Verhandlungstag) konnte im Vorfeld der Verhandlung keine Verfügung mehr hierüber ergehen. Das eigereichte Arztzeugnis von Dr. G.________ weist lediglich eine Arbeitsunfähigkeit nicht aber eine Verhandlungsunfähigkeit aus. Die von Rechtsanwältin B.___