Anmerkung der Kammer: Beschwerdeführer 2] vom 11.07.2025 wurde gleichentags begründet abgewiesen, insbesondere da mittels Arztzeugnis einzig eine Arbeitsunfähigkeit nicht aber eine Verhandlungsunfähigkeit belegt worden ist. Eine formelle Zustellung der Abweisung des Verschiebungsgesuchs vor dem Verhandlungstermin war aufgrund des Zeitpunkts der Einreichung des Verschiebungsgesuchs (11.07.2025, 15:58 Uhr) nicht mehr möglich, weshalb die Verfügung am 11.07.2025 um