4 nommen werden, wenn sich aufgrund des Gesamtverhaltens der Einsprache erhebenden Person der Schluss aufzwingt, dass sie, indem sie ihr Desinteresse an der Fortführung des Strafverfahrens zum Ausdruck bringt, bewusst auf ihren Rechtsschutz verzichtet. Die vom Gesetz für den Fall des unentschuldigten Nichterscheinens vorgesehene Fiktion des Rückzugs der Einsprache (Art.