Hiergegen erhoben die Beschwerdeführenden bei der Beschwerdekammer die hier zu beurteilenden Beschwerden. Gleichzeitig stellten sie beim Regionalgericht je ein Wiederherstellungsgesuch resp. ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den Termin. Den Gesuchen beigelegt waren ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vom 18. Juli 2025 betreffend den Beschwerdeführer 2 (amtliche Akten pag. 511 f.) sowie – hinsichtlich der Beschwerdeführerin 1 – ein Arztzeugnis vom 16. Juli 2025 sowie eine Dokumentation betreffend die verschriebenen Medikamente (amtliche Akten pag. 514 ff.). Beide Gesuche wies das Regionalgericht mit Entscheid vom 10. September 2025 ab.