Diese Verfügung wurde dem Verteidiger des Beschwerdeführers 2 um 16:41 Uhr bzw. 16:51 Uhr vorab mittels E-Mail zugestellt. Ebenfalls mit Eingabe von Freitag, 11. Juli 2025, stellte auch die Verteidigerin der Beschwerdeführerin 1 ein Verhandlungsverschiebungsgesuch und verwies dabei auf das beigelegte ärztliche Zeugnis vom 24. Juni 2025, welches der Beschwerdeführerin 1 eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit von 100 % für den Zeitraum von 24. Juni bis 25. Juli 2025 bescheinigte (amtliche Akten pag. 476 f.).