__ gestellten Ausstandsbegehren wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 25 248+249 vom 21. Juli 2025 ab. Im Hinblick auf die angesetzte Verhandlung vom 14. Juli 2025 (Montag) stellte die Verteidigung des Beschwerdeführers 2 am Freitag, 11. Juli 2025, um 15:58 Uhr mittels elektronischer Eingabe wegen gesundheitlicher Gründe des Beschwerdeführers 2 und wegen eigener Ferienabwesenheit ein Verhandlungsverschiebungsgesuch und reichte ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis des Beschwerdeführers 2 vom selben Tag ein (amtliche Akten 468 f.).