3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte ist festzuhalten, dass das Regionalgericht die Vergleichsverhandlung mit evtl. anschliessender Hauptverhandlung mit Vorladung vom 28. April 2025 zunächst auf den 8. Oktober 2025 angesetzt hatte. Aufgrund eines Hinweises der Strafklägerin vom 19. Mai 2025, wonach per 21. Juli 2025 die Verfolgungsverjährung eintrete, wurde die für Oktober 2025 vorgesehene Verhandlung am 22. Mai 2025 neu auf den 14. Juli 2025 angesetzt bzw. vorverschoben;