_, und der Beschwerdeführer 2, verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, je separat bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Die Beschwerdeführerin 1 beantragte die Aufhebung und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur gerichtlichen Beurteilung der Einsprache gegen den Strafbefehl. Dasselbe verlangte der Beschwerdeführer 2 als Eventualbegehren. Als Hauptbegehren beantragte er die Feststellung der Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung. Mit Verfügung vom 8. August 2025 nahm und gab die Verfahrensleitung