Die Staatsanwaltschaft ist einzig für die Untersuchung und Verfolgung von Handlungen oder Unterlassungen zuständig, welche nach dem Strafgesetzbuch oder dem Nebenstrafrecht mit Strafe bedroht sind. Die Staatsanwaltschaft ist weder Beschwerde-, Klage- noch Aufsichtsinstanz für Anliegen, welche ausserhalb ihres sachlichen Zuständigkeitsbereiches liegen. Die Beurteilung, ob die Auszahlung der Rente an eine Drittperson zu Recht verweigert wurde, liegt nicht in der Kompetenz der Strafverfolgungsbehörden. Gleiches gilt für den Vorwurf, dass die A.___